Zusammenstellung der wichtigsten Grenz- und Richtwerte

 

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen nationalen bzw. internationalen Grenzwerten und baubiologischen Richtwerten. Die gesetzlichen Grenzwerte (der NIS-V) müssen in der Schweiz zwingend eingehalten werden, sind aber viel zu hoch angesetzt. Zum Beispiel sind die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen von 4 - 6 V/m reine Augenwischerei, da diese Werte aufgrund der normalen Gebäudedämpfung automatisch praktisch in jeder Liegenschaft vorliegen.


Immissions- und Anlagegrenzwert:

Die Anlagegrenzwerte gelten jeweils nur an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN: Kranken- und Schulzimmer, Schlafräume), während sonst lediglich die noch viel höheren Immissionsgrenzwerte (entsprechen ICNIRP-Werten) eingehalten werden müssen. Diese sind aber dermassen überhöht, dass sie praktisch unmöglich je erreicht werden.


Mittelwert und Spitzenwert:

Bei behördlichen Messungen wird immer nur der Mittelwert als Basis für einen Grenzwertevergleich herangezogen (NIS-V, Anhang 1, Abschnitt 54 und 84; Anhang 2, Abschnitt 11) und nicht etwa der Spitzenwert. In Wirklichkeit sind es aber gerade die Spitzenwerte (Peaks), welche den menschlichen Körper beeinträchtigen und nicht irgendwelche rein rechnerisch ermittelten Werte. Spitzenwerte kann man sich etwa als heftige Schläge vorstellen, die man immer wieder einstecken muss und wenn einem auch anschliessend vorgerechnet wird, dass die Schläge, über einen längeren Zeitraum gemittelt, kaum spürbar gewesen sein müssten, so hat trotzdem jeder einzelne Schlag Schmerzen verursacht.

 

 

 

Elektrische Wechselfelder (50 Hz)  
   Elektrische Feldstärke
ICNIRP
5000 V/m
National
5000 V/m
Computernorm TCO (30 cm Abstand) 10 V/m
Baubiologischer Richtwert, erdbezogen
1 V/m
Baubiologischer Richtwert, potentialfrei 0.3 V/m


Magnetische Wechselfelder (50 Hz)  
   Magnetische Flussdichte
ICNIRP 100'000 nT
National (Immissionsgrenzwert)
100'000 nT
National (Anlagegrenzwert) 1000 nT
Computernorm TCO (30 cm Abstand) 200 nT
Baubiologischer Richtwert 20 nT


Elektromagnetische Wellen  
   Leistungsflussdichte El. Feldstärke
ICNIRP
~4'679'045 µW/m² 42 V/m
National (Immissionsgrenzwert)
~4'679'045 µW/m² 42 V/m
National (Anlagegrenzwert)
~42'440 µW/m² 4 V/m
Baubiologischer Richtwert
0.1 µW/m²
~0.006 V/m
Mobilfunkversorgung sichergestellt*
~0.000325 µW/m² 0.00035 V/m
Ein Handy funktioniert noch ~0.0000000363 µW/m² 0.0000037 V/m
Die in der Tabelle aufgeführten nationalen Werte gelten für Mobilfunkanlagen im Frequenzbereich
um 900 MHz oder darunter. Für andere Mobilfunkanlagen gelten noch höhere Grenzwerte.
 
*Vorgeschriebene Mindest-Nutzfeldstärke im 1800 MHz-Frequenzband gemäss GSM-Konzessionsbe-
stimmungen, erwähnt in Bundesgerichtsurteil 1A.10/2001 Erwägung 2.3

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