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Einsprache gegen Baugesuch für Mobilfunkanlage
In den meisten Schweizer Kantonen ist es möglich, Einsprache gegen ein Baugesuch für eine Mobilfunkanlage einzulegen. Die folgende Muster-Einsprache darf als Grundlage einer eigenen Einsprache verwendet werden:
Wichtig: Die Einsprache nicht eins zu eins übernehmen, sondern mindestens die Kapitel umstellen!
Eine Einsprache ist zwar eine äusserst wichtige Angelegenheit, doch leben die meisten Menschen bereits in einer vor allem "hausgemachten Strahlenhölle", welche durch Antenneneinstrahlungen von aussen oft nur noch vergleichsweise gering erhöht wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Messungen ihrer Wohn- oder Arbeitssituation durchführen zu lassen, damit die wahren "Übeltäter" identifiziert und die Belastungen reduziert werden können. |

