Schädlichkeit von nichtionisierender Strahlung

 

Gesund zu sein und es auch zu bleiben ist wohl der grösste Wunsch von jedermann. Dies wird lehrenjedesmal offensichtlich, wenn man jemandem "Gesundheit" wünscht. Im Zuge des Fortschritts wurden aber leider häufig Technologien in Verkehr gebracht, bei denen eine vorherige genügende Abklärung der Schädlichkeit unterblieb. Es lassen sich etliche Beispiele anführen, wo dies geschah, wie etwa bei Röntgen- und radioaktiver Strahlung, Asbest, Benzol, PCB, TBT etc. etc.
Mit nichtionsierender Strahlung scheint sich die Geschichte nun zum x-ten Mal zu wiederholen..

Die Europäische Umweltagentur hat mit einer ausführlichen Recherche von Fallbeispielen (Bild rechts anklicken) darauf hingewiesen, dass die modernen Industriestaaten eine gewisse Routine entwickelt haben in der Entwicklung, Behandlung und Abwicklung von technischen (Fehl-)Entwick-lungen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf, sollte nicht mehr nur darauf vertraut werden, dass Vater Staat seine Bürger schützt. Eine eigenständige Befassung mit der Thematik wird unumgänglich, will man vermeiden, sich später den Vorwurf machen zu müssen, man habe sich zu wenig informiert. Die steigende Anzahl von Personen, denen der Zusammenhang von Befindlichkeitsstörungen und nichtionisierender Strahlung (innerhalb der Grenzwerte) bewusst wird, spricht eine deutliche Sprache..

 

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Niederfrequenzbereich: 

 

Einige wissenschaftliche Studien weisen schon seit den 80er-Jahren daraufhin, dass niederfrequente Felder ab einer gewissen Intensität beim Menschen Befindlichkeitsstörungen, bis hin zu Krebs, auslösen können. Mittlerweile warnt auch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) vor Langzeitbelastungen durch niederfrequente Magnetfelder mit über 400 nT, da sich ab dann das Kinderleukämierisiko möglicherweise verdopple. Mit einer etwas fadenscheinigen Begründung rechtfertigt dieses in der Folge den viel zu hohen Anlagegrenzwert von 1000 nT für (neue) Hochspannungsleitungen (für alte Anlagen gelten gar keine Grenzwerte). Ausserdem bestätigt das BAFU, dass deutlich unterhalb internationaler Grenzwerte biologische Effekte auftreten, wie Veränderungen im Verhalten und in Bezug auf die Lernfähigkeit, sowie eine Beeinflussung des Hormonsystems. Insbesondere komme es zur Reduktion des Hormons Melatonin, welches einen stimulierenden Effekt auf das Hormonsystem habe und das Wachstum von Tumoren hemme.

Was hier auch von offizieller Stelle endlich zugegeben wird, gilt unter Baubiologen aufgrund ihrer Erfahrungen schon lange als gesichertes Wissen. Aus diesem Grund wurden durch die Baubiologie Maes von 1987 bis 1992 der Baubiologische Standard enwickelt und auf langjährigen Erfahrungswerten beruhende Richtwerte. Diese Richtwerte stellen, im Gegensatz zu den gesetzlichen Grenzwerten, effektiv Vorsorgewerte dar und basieren auf dem aktuellen baubiologischen Erfahrungs- und Wissensstand.

Starke elektrische und magnetische Felder sind in erster Linie in Häusern zu finden, die in unmittelbarer Nähe zu Hochspannungsleitungen gebaut wurden. Aber auch bei allen Anderen ist das der Fall, wenn z.B. im Schlafzimmer ein Radiowecker auf dem Nachtisch steht oder sich ein Netzteil in unmittelbarer Nähe zu einem Bett befindet. Durch geeignete Massnahmen im Haushalt können niederfrequente Felder meist relativ einfach minimiert werden.

 

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Hochfrequenzbereich:

 

Thermische Wirkungen

Es ist seit einigen Jahrzenten allgemein anerkannt, dass nichtioniserende Strahlung (NIS) zu Schädigungen des mensch-lichen Körpers führt, wenn diese eine gewisse Intensität aufweist. Dann kommt es zur Erhitzung des bestrahlten Gewebes (thermische Wirkung), was man sich bei einem Mikrowellenherd gerade zunutze macht. Wird aber ein Lebewesen von NIS in sehr hoher Intensität betroffen, so kann es im schlimmsten Fall zum Tod desselben kommen. Vor solcherart Wirkungen schützen die Schweizer Grenzwerte für hochfrequente Strahlung, welche neben anderen in der NIS-Verordnung des Bundes festgehalten sind.


Athermische Wirkungen 

Ebenfalls unbestritten ist mittlerweile auch, dass es biologische Wirkungen gibt, bevor sich Gewebe erhitzt (athermische bzw. nicht-thermische Wirkung). Vor diesen Wirkungen schützen keinerlei Grenzwerte, einzig die baubiologischen Richtwerte basieren seit Beginn ihrer Festlegung darauf. Zwingend nötig sind deshalb industrieunabhängige umfassende Studien, ein sofortiger Ausbaustopp von Mobilfunkanlagen und eine Senkung der gesetzlichen Grenzwerte auf biologisch verträgliche Werte.
Es existieren bereits unzählige Studien, die athermische Wirkungen, insbesondere deren Genotoxizität, dokumentieren (Überblick hier S. 11ff). Ausserdem ist ein plausibler Wirkmechanismus bekannt, wonach es durch nicht ionisierende Strahlung unterhalb der Grenzwerte zu Genschäden kommen kann (ausführlich erklärt hier S. 33ff und hier S. 46ff). Sehr übersichtlich und verständlich erklärt wird die Thematik in der Broschüre "Zellen im Strahlenstress" (Bezug der ganzen Broschüre hier).

Kurz zusammengefasst kommt es aufgrund von hochfrequenter NIS:

  • zur vermehrten Bildung freier Radikale (führt zu oxidativem/nitrosativem Stress),
  • zur Hemmung des DNA-Reparaturmechanismus,
  • zur Hemmung von Radikalfängern,
  • und zum Abfall der ATP-Produktion.

Insgesamt führt nichtionisierende Strahlung also zu einer Schwächung des menschlichen (tierischen bzw. pflanzlichen) Körpers. Da Genschäden nicht direkt durch Ionisation ausgelöst werden, sondern erst über den Umweg der Schwächung des Organismus, liegt folglich eine indirekte genotoxische Wirkung von NIS vor.

 

Die Firma Swisscom hat in ihrer Patentanmeldung WO 2004/075583 "Reduction of Electrosmog in Wireless Local Networks" schon am 24.02.2003 darauf hingewiesen (S. 2 Zeile 14f), dass der genotoxische Effekt der elektromagnetischen Strahlung wahrscheinlich auf nicht-thermischem Weg augelöst wird. Dann muss man sich berechtigterweise fragen, weshalb die gesetzlichen Grenzwerte nur vor den thermischen Effekten schützen..

 

Geldrollenbildung

In verschiedenen Experimenten wurde herausgefunden, dass sich rote Blutkörperchen unter dem Einfluss von hochfrequenter NIS zu "Geldrollen" verbinden, das Blut also verklumpt. Der Wirkmechanismus ist noch weitgehend unerforscht. Von verantwortungsvollen Ärzten wird dieser Effekt aber als sehr kritisch und als mögliche Ursache der Erkrankungen ihrer Patienten eingestuft. Auch wenn diesem Effekt von offizieller Seite kein Krankheitswert zuerkannt wird, so zeigt er doch plastisch, dass eben nicht nur thermische Effekte unter Einfluss von NIS stattfinden, sondern auch athermische. Da die Oberfläche von roten Blutkörperchen kleiner wird, wenn sie verklumpen, können diese dann nur noch einen Bruchteil der normalen Menge an Sauerstoff und Kohlendioxyd transportieren. Ausserdem wird das Blut zähflüssiger, was in feinen oder bereits geschädigten Blutgefässen zu Miniinfarkten führen oder Schlaganfälle, Thrombosen und Embolien verursachen kann. Da diesen Effekt jedermann mit einem einigermassen guten Mikroskop und einem Handy nachweisen kann, wurde dies auch im Rahmen von "Jugend forscht " getan. Auch bei diesen Versuchen kam es immer zur Geldrollenbildung nach Handytelefonaten.

 

 


 

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Eine Auswahl wichtiger neuerer Studien (beginnend mit der aktuellsten):

 

Einen Überblick über alarmierende Studien bis 2009 finden Sie hier
Ausführliche und tiefgründige Informationen zu allen relevanten Studien finden Sie hier

Und zum Schluss noch ein Zitat:

„Bei der Mobilfunkbestrahlung handelt es sich um das größte Experiment aller Zeiten mit der menschlichen Gesundheit, an dem etwa vier Milliarden Personen ohne Einverständniserklärung teilnehmen. Die Wissenschaft hat ein erhöhtes Risiko für Hirntumoren sowie für Augenkrebs, Speicheldrüsentumoren, Hodenkrebs, das Non-Hodgkin-Lymphom und Leukämie aufgrund der Verwendung von Mobiltelefonen nachgewiesen. Die Öffentlichkeit muss informiert werden.“


L. Lloyd Morgan, USA, Bioelectromagnetics
Society, Electronics Engineer (im Ruhestand)

Zu den Grenzwerten..

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