Geplante UMTS-Antennen in Bretzwil – Fakten

 

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Wenn in Bretzwil die neuen UMTS-Antennen (3 Sektorantennen) nicht gebaut werden, kann hier bald nicht mehr mit dem Handy telefoniert werden.

Falsch: Die bestehenden GSM-Antennen bei der Firma Tschudin + Heid erlauben zunächst weiterhin die gewohnte Mobiltelefonie. Im Übrigen war diese schon vor Errichtung dieser Anlage möglich, wenn auch nicht im tiefsten Keller. Nach Angaben der Mobilfunkbetreiber wird GSM noch lange (über das Jahr 2020 hinaus) in Betrieb bleiben. Es wird sogar angenommen, dass in Zukunft „immer zwei parallele Netze (z.B. GSM und UMTS) betrieben werden müssen“.

 

UMTS muss aufgrund des Versorgungsauftrags der Mobilfunkbetreiber eingeführt werden.

Richtig, ABER: Bis 2004 musste nur maximal die Hälfte der Bevölkerung mit UMTS versorgt werden und diese Zwangsversorgung entfällt sowieso, wenn die Konzessionärin „diese aus Gründen, die nicht in ihrem Einflussbereich liegen, nicht mehr erfüllen kann“. Wenn sich die Bevölkerung also erfolgreich gegen den Wildwuchs im Antennenausbau wehrt, kann von einer Pflicht zur Versorgung aller bewohnten Gebiete erst recht nicht mehr die Rede sein.

 

Wenn mehr Antennen gebaut werden bzw. diese näher zu den Handys gebracht werden, sinkt die allgemeine Strahlen-belastung.

Falsch: Ein Handy sendet zwar in Antennennähe mit weniger Leistung, als bei schlechtem Empfang, aber da es diesen kaum mehr gibt, wäre eine nahe stehende Antenne kein Gewinn. Ausserdem „verstrahlt“ ein Handy-Telefonierer nur seine unmittelbare Umgebung und dies auch nur zeitweise, während Mobilfunkantennen im grossen Umkreis rund um die Uhr strahlen. Die geplanten UMTS-Antennen könnten übrigens nur mit UMTS-fähigen Handys genutzt werden, was auf die Strahlenbelastung durch normale Mobiltelefonie (GSM) sowieso keinen Einfluss hat.

Antennen ausserhalb von Wohngebieten bauen?

 

Direkt unter einer Antennenanlage ist die Strahlung am schwächsten.

Falsch: Durch Nebenkeulen und Reflexion der Strahlung an anderen Gegenständen, ist die Strahlung dort sogar am Höchsten! Ein Blick auf das Standortdatenblatt 3a bestätigt dies klar. (Richtdiagramm für den geplanten Antennentyp hier)

 

UMTS ist besonders gefährlich, weil es mit gepulster Strahlung arbeitet.

Falsch: GSM ist mit 1733 Hz gepulst - UMTS(-FDD; das aktuelle Verfahren) dagegen nicht. ABER: aufgrund der speziellen Übertragungstechnik ist UMTS trotzdem etwa 10-mal gesundheitsschädlicher als GSM. Dies wegen der kürzeren, biologisch wirksameren Wellenlänge und der technisch bedingten, 3-mal höheren Sendeleistung.

 

Grenzwerte schützen uns davor, durch Mobilfunkstrahlung krank zu werden.

Falsch: Diese schützen uns nur davor, dass sich unser Körper zu stark erwärmt (thermische Effekte). Die nicht-thermischen Effekte werden ignoriert. Gemäss Bundesgericht wurden die Grenzwerte auch nicht nach medizinischen Kriterien festgelegt, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber.

 

Durch eine Abnahmemessung nach Bau einer UMTS-Antennenanlage wird sichergestellt, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Falsch: Dies ist sogar unmöglich, da bei UMTS-Messungen durch akkreditierte Messfirmen unter gleichen Messbe-dingungen Abweichungen des Messresultats von plus/minus 33% bestehen! Ausserdem können die Antennenleistungen per Fernsteuerung völlig unbemerkt erhöht werden.

 

Gesetzeskonform errichtete Mobilfunkanlagen berechtigen zu keinerlei Schadenersatz.

Falsch: Gemäss aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichts verursachen auch solche Anlagen "ideelle Immissionen". Diese führen zur Wertminderung von umliegenden Gebäuden und müssen über Art. 684 ZGB vom Grundeigentümer des Anlagenstandortes ersetzt werden.

 

 

 

"Wieso unsere Grenzwerte den Bürger nicht schützen" (in Studien gefundene biologische Effekte)

"14x Fictions and Facts zum Mobilfunk"..

"Die 7 schönsten Weihnachtsmärchen der Schweizer Mobilfunkbetreiber"..

"Richtigstellungen von Unwahrheiten der Mobilfunkbetreiber"..

 

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